HINWEIS FÜR ANTRAGSTELLER – Organisatoren mononationaler Gedenkstättenfahrten
Nicht alle auf dieser Seite dargestellten Erinnerungsorte an den Zweiten Weltkrieg erfüllen die Kriterien der Förderung von Gedenkstättenfahrten durch das DPJW. Gedenkstätten im Sinne der DPJW-Richtlinien sind NS-Konzentrationslager und deren Außenlager. Wir bitten Sie, diese Information bei der Planung von mononationalen Gedenkstättenfahrten zu berücksichtigen.
Ausführliche Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten durch das DPJW finden Sie hier.